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In den allermeisten Fällen Verständnis

22.7.2013 – Landläufig hat sich doch angeblich die allgemeine Meinung durchgesetzt: „Was nix kostet, ist auch nix wert“ ... Daran sollte man denken, wenn das Thema „Kosten für speziell definierte Leistungen“ zu besprechen ist.

Wir haben da grundsätzlich kaum Probleme; wenn man klar und fair erklärt, wofür was zu zahlen sein wird, findet das in den allermeisten Fällen Verständnis.

Schließlich bekommt der Kunde ja auch eine definierte Gegenleistung, sei es eine korrekt abgewicklete Schadensache mit wichtigen Extra-Leistungen – zum Beispiel Gespräche mit Herstellern, Fachleuten etc und last but not least auch mit nicht ganz sattelfesten Schadenliquidatoren. Nicht zu vergessen auch „Gutachten“, die fachlich nicht haltbar sind. Aber auch bei der Produktwahl kann – und wird meist – viel Geld gespart.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Das Leitungswasser und das Makler-Entgelt”.

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