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Interessensausgleich richtig verstehen

21.1.2009 – Jahrzehntelang war die Frage der Agentenvollmachten kein Problem. Weshalb nicht? Weil es sie nicht gab! Nun wurde jahrelang getrommelt, dass der Agent eigentlich der bessere Makler sei (wegen der Haftung des Versicherungs-unternehmens im Rücken), der konkurrenzierende Mehrfachagent selbst-verständlich alles dürfe und die Versicherung hafte. Es hieß, dass die Agenten Provisionen nicht offenlegen müssten, die Makler dagegen sehr wohl – wobei der inzwischen erfolgte Meinungsumschwung dennoch erfreulich ist – und vieles andere mehr.

Die missbräuchliche Verwendung der Vollmachten (und ich hätte Dutzende Fälle bestens dokumentiert in der Lade) heißt ganz einfach, dass Unrecht gepflogen wurde. Und das ist schlicht und einfach abzustellen. Interessenausgleich kann doch nicht ernsthaft so verstanden werden, dass man dann nur noch 50 Prozent Vollmachtsmissbrauch betreibt – oder?

Irgendwie kommt mir das vor, als wenn ich im Ortsgebiet statt mit 50 km/h mit 100 km/h unterwegs bin, nach langen Ermahnungen angehalten werde und dann verhandeln will, dass 75 km/h ein fairer Ausgleich wäre. Fair? Für wen?

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Agenten orten Skandal in der Wirtschaftskammer”.

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