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Jahrzehntelanges Ärgernis

20.2.2014 – Diese Geschichte scheint ein Beweis dafür, dass es in unserer Branche viele gute und fleißige Berater gibt, aber die rechtliche Ausgestaltung des Betriebes, Sozialversicherungsthemen und Steuerfragen zu kurz kommen.

Üblicherweise muss in Kleinbetrieben der Ehepartner einfach mitarbeiten, sonst geht es schlicht nicht, auch am Wochenende. Wahrscheinlich war die 50%-Teilung „überzogen”, und nun hat das Imperium zurückgeschlagen.

Dass Betriebsprüfer die Steuerpflichtigen generell für Steuerhinterzieher halten, ist leider offenbar ein Einstellungskriterium; dass die Finanz Arbeiten von zu Hause die steuerliche Anerkennung versagt, wenn nicht ein gesonderter Raum dafür zur Verfügung steht, ist ein jahrzehntelanges Ärgernis und eine absolute Ungerechtigkeit.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „UFS: Makler-GesbR oder familienhafte Mitarbeit?”.

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