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Keine gebundenen und ungebundenen Vermittler

12.12.2008 – So bedauerlich die dramatische Entwicklung auf dem Finanzdienstleistungsektor auch für jeden Betroffenen ist, war sie doch seit Monaten absehbar. Hausfrauen und Maronibrater in einem hauseigenen Schnellsiederkurs ohne jedes fachliches und rechtliches Basiswissen zu Finanzberatern auszubilden, ihnen drei Buchstaben umzuhängen und als Finanzdienstleistungsassistent in die wirtschaftliche Selbstständigkeit, aber produktakzessorische Abhängigkeit zu schicken, da gehört schon eine ordentliche Portion Überheblichkeit dazu.

Dass die Bankenkeiler (Zitat des ERSTE-General Andreas Treichel vom 9.8.2008) bedenkliche „todsicherere“ Garantieprodukte – wie sich jetzt herausstellt – in hundertfacher Größenordnung verklopft haben, wird nicht nur die Konsumentenschützer, sondern auch die Anwälte interessieren. Dass aber jetzt mit grenzwertigen und konsumentenfeindlichen Bezeichnungen wie „gebundenen und ungebundenen“ Versichersicherungsvermittlern die nächste „Keilerbombe“ ins Haus steht, hat mittlerweile auch den Gesetzgeber alarmiert. In Österreich gibt es nach wie vor im Versicherungswesen nur zwei Gruppierungen: Hier Klientenvertreter, dort Versicherungsvertreter, es gibt keinen gebundenen/ungebundenen Vermittler!

Manfred Taudes, ÖVT-Vorstand

manfred.taudes@vataudes.at

zum Artikel: „Bei den Agenten gärt es”.

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