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Klare Berufsbegriffe

16.12.2008 – Das was drauf steht sollte auch drin sein. Klare Begriffe erzeugen richtige Bilder beim Kunden und sparen langatmige Selbstdarstellungen. Etwa 70 Prozent der Vermögensberater sind tatsächlich Finanzierungsberater, also nennen wir sie doch so. Der Rest vermittelt Wertpapiere, also nennen wir sie doch „Wertpapierassistent“. Natürlich mit strenger schriftlicher und mündlicher Prüfung und Weiterbildungsverpflichtung. Wer beides machen will, erwirbt beide Gewerbe.

Für die unabhängige Versicherungsberatung gibt es den Versicherungsmakler. In der abhängigen Beraterform ist es der Versicherungsagent. Wollen diese Wertpapiere und Finanzierungen auch beraten, machen sie die betreffenden Gewerbeprüfungen. Selbstverständlich gibt es die Assistenz-Berechtigungen in allen Berufen unter einem Haftungsdach nur mit voller Gewerbeprüfung. Damit sind Nebengewerbe und Strukturvertrieb kein Thema mehr. Die intransparenten Bezeichnungen Vermögensberater und Finanzdienstleister sind dann Geschichte. Beabsichtigte gemeinsame Berufs-Zugangs-Verordnungen ebenfalls.

Mag. Walter Michael Fink, Versicherungsmakler und Vermögensberater

office@RMF.at

zum Leserbrief: „Kundenfreundlich”.

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