9.1.2009 –
Früher waren die beiden Berufsgruppen Versicherungsmakler und Versicherungsagenten noch in einer Fachorganisation in der Wirtschaftskammer eingebettet. Die Vermögensberater sind ebenfalls schon lange Mitglieder in der Kammer, wenngleich erst seit 2000 ein eigenständiger Fachverband existiert.
Wesentlicher Inhalt der Gewerbeberechtigung war schon immer die Beratung und Vermittlung von Lebensversicherungen. Jetzt plötzlich die Forderung aufzustellen eine „Uraltberechtigung“ einer ganzen Berufsgruppe zu entziehen, zeugt von Unkenntnis oder …? Ich möchte mir hier einen Kommentar ersparen.
Die Versicherungsvermittlung für Finanzdienstleister im Bereich der Sachversicherungen bedarf meiner Meinung nach einer klareren Regelung. Die verunglückte Konstruktion des Nebengewerbes kann fallen. Die Kunden verdienen eine professionelle und kompetente Beratung. Einige Funktionäre haben ein Trauma bezüglich des „Allfinanzberaters“. Der Kunde möchte möglichst für alle seine Versicherungs- und Finanzfragen einen Ansprechpartner.
Diesem Bedarf wird nicht durch gesetzliche Regelwerke oder Verbote entsprochen. Die Verantwortungsträger in der Wirtschaftskammer sollten Wege finden, das Ausbildungsniveau entsprechend anzuheben. Es sollten Formen der Kooperation gefunden werden, die die Wissens- und Angebotslücken des Beraters ergänzen können.
Heribert Laaber
Office@aaa-laaber.at
zum Artikel: „Agenten suchen Schulterschluss mit Maklern”.
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