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Kosten versus Versicherungsschutz?

12.2.2009 – Die Frage nach den Kosten einer unbegrenzten Nachdeckung irritiert mich – vor allem wenn diese von Riskmanagern gestellt wird. Abgesehen davon, dass die Frage jedermann leicht bei den Versicherern klären kann und dazu wohl keine Rundfrage im VersicherungsJournal notwendig sein sollte (plus 25 Prozent beim Rahmenvertrag Generali-Uniqa)!

Ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu der (wieso eigentlich?) immer wieder aufkochenden Diskussion über die Haftpflicht und den Rahmenvertrag.

1) Vor diesem gab es keinen Markt – jetzt gibt es ihn.

2) Der Fachverband der österreichischen Versicherungsmakler hat diesen Rahmenvertrag empfohlen, weil er mit großer Mehrheit der Auffassung war, dieser böte das beste Preis-Leistungsverhältnis

3) Die Empfehlung der Fachgruppe Kärnten für die unbegrenzte Nachdeckung ist selbstverständlich richtig, egal bei wem man versichert ist. Eine drei- -oder fünfjährige Nachdeckung ist wie Selbstmord mit Anlauf.

4) Funktionäre bzw. Fachgruppenobmänner haben in ihrem Beruf logischerweise das Maklergesetz zu beachten (aber sie sind sicher für den Hinweis darauf überaus dankbar). In ihrer Standesarbeit zählt aber nicht dieses, sondern das WKG (Wirtschaftskammergesetz) – diese Begrifflichkeiten sollten nicht vermengt werden.

5) Dass wir schon wieder darüber diskutieren, wie wir uns als Makler in eine Haftpflichtigkeit hineindrängen, ist mir ein Rätsel. Egal welchen Haftpflicht-Versicherer ein Makler hat – es wird doch klar sein, dass die Prämien bei ausufernden Schäden rasch steigen oder gekündigt wird. Wollen wir geklagt werden?

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Welche Kosten entstehen?”.

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