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Kühne Aussage

17.4.2015 – Eine recht kühne Aussage, das mit dem Fachwissen über Insassenunfallversicherungen für Anhänger. Jetzt wollen wir doch einen Schritt in Richtung jener Gruppe, die hier Bedenken ob unsererer Kompetenz äußert, nämlich der Anwälte; logisch gedacht, müsste dort ja wohl die gleiche Überlegung gelten, der „Einzelkämpfer“ könne eben nur fachlich die Scheidungsprozesse verwitweter Stiefzwillinge behandeln, sonst wäre ein 10-Personen-Team unerlässlich, wenn es um andere Fachgebiete geht ... Vive la petite différence: Wir können bei einem für den Klienten negativ verlaufenen Fall kein Honorar einfordern ...

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „„Lieber eine bessere Basisprovision und dafür keine Inducements“”.

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