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Irrweg ins wirtschaftliche Verderben

12.7.2012 – Der Vergleich von Notar/Anwalt mit Versicherungsberatern und –verkäufern passt nicht. Notare und Anwälte haben keinen Mitbewerb mit „Rechtsverkäufern“. Den Maklerstundensatz gibt es durch den Fachverband der Finanzdienstleister schon seit Jahren und einen von der Wettbewerbsbehörde genehmigten Honorartarif der Versicherungstreuhänder.

Der Punkt ist ein anderer: Offenlegung/Provisionsverbot für alle Vertriebswege hieße, allseits Honorar plus Mehrwertsteuer. Es wird zuerst einmal teurer. Dann müsste es drei unterschiedliche Prämien geben: Ohne Steuern, dann einmal ohne Entgelt für den selbstständigen Berater (unabhängiger Makler/Treuhänder oder Agent = Erfüllungsgehilfe einer VU, also auch für die Bank) und einmal ohne Komplettentgelt (die kalkulatorisch fixen Gehaltsanteile plus Provision) für den angestellten Verkäufer. Die verbleibende Nettoprämie wäre nach den Anteilen für Risiko, Sparvolumen und kalkulatorische Kosten des sonstigen Versicherungsbetriebs offen zu legen.

Da beginnt es sich zu spießen. Der Versicherer müsste seine unternehmerische Kalkulation offenlegen. Das gibt es global nirgends. Wo bliebe der Nutzen für Verbraucher und Unternehmer? Der Kunde wüsste den Preis für ein Risiko, die Gutschrift auf die Sparpolizze, kann die VU-Kosten im Markt vergleichen und kennt das Entgelt für die Beratung. Und was jetzt? Wer bietet eine unabhängige professionelle Risikoanalyse? Wer vertritt die Klienteninteressen im Schadensfall? Wer hilft im Interesse des Kunden bei der Errichtung des Versicherungsvertrags? Wer prüft im Kundeninteresse aufrechte Polizzen und ob sie das Geld wert sind? Wohl gemerkt für Verbraucher und Unternehmer.

Jetzt sind wir da, wo wir jedenfalls in Österreich schon sind. Die Offenlegung ist daher ein Irrweg ins wirtschaftliche Verderben eines ganzen Kontinents. Die europäische Wirtschaft braucht kompetente, unabhängige Berater in allen Versicherungsfragen für Verbraucher wie Unternehmer.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Leserbrief: „Mindest-Stundensätze für den Maklerbetrieb”.

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