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Mindest-Stundensätze für den Maklerbetrieb

10.7.2012 – Mittlerweile kann ich der Diskussion auch etwas Positives abgewinnen! Eingangs stellt sich die Frage: Hat der Makler Anspruch auf eine Vergütung seiner Dienstleistung in Form einer Provision oder Honorar? Ich denke ja! Jede Dienstleistung hat ihren Einstandspreis und so gilt es, einen solchen zu bestimmen.

Notare und Anwälte erbringen ähnliche Dienstleistungen wie Versicherungsmakler und die Vergütung ist in weiten Bereichen festgeschrieben. Auch bei Maklerbüros muss es möglich sein, Stundensätze festzustellen, die einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf ermöglichen.

Soll doch der BEUC einen Vorschlag machen, wie hoch der Mindest-Stundensatz eines Maklerbüros sein muss, um die Aufgaben konsumentenschutzrechtlicher Agenden gewährleisten zu können, die uns ja unbestritten zuerkannt werden. Das könnte ein Ausgangspunkt einer weiteren Diskussion sein, und wenn gesetzlich geregelt, ersparen wir uns andere komplizierte Regelungen hinsichtlich der Offenlegung und Transparenz.

Es würde so transparent sein wie bei den Notaren und Anwälten. Da kennen sich ja auch alle Bürger der EU gut aus.

Die Frage zum Abschluss: Wer will die Makler und wer nicht?

Oswald Szabo

office@vmszabo.at

zum Artikel: „„Offenlegung reicht nicht aus“”.

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