2.3.2009 – Vor 14 Jahren wurde der Vertrieb von fondsgebundenen Lebensversicherungen in Ö aufgenommen und es gab eine gesetzliche Regelung, daß Angestelle, Agenten, Makler und Vermögensberater dies verkauften dürfen, weil das Produkt als Versicherungsprodukt definiert wurde (auch aus Vertriebsgründen).
Hinsichtlich der Garantieprodukte ist mittlerweile hinlänglich klargestellt, dass diese „eigentlich“ kapitalorientierte Lebensversicherungen sind. Die entsprechende gesetzliche Umsetzung ist gerade im Gange. Was das Switchen und Shiften anlangt, gibt es Gutachten renommiertester Experten, welche dies ausschließlich dem Vermögensverwalter (nicht dem Vermögensberater) zuschreiben. Ob der Kunde das erwartet oder nicht – der jeweilige Berater sollte strikt darauf achten, hier nicht in eine Haftung zu tappen.
Die jüngsten Urteile sind nicht lustig, Beraterhaftung ist das Zukunftsfeld der Anwälte geworden. Und ob und woran sich Kunden irgendwann bei Gericht erinnern können und wollen, hängt womöglich von der Prozessstrategie des Anwaltes ab.
Rudolf Mittendorfer
r.mittendorfer@verag.at
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