WERBUNG

Makler dazugenommen?

31.3.2020 – Die im Beitrag genannte Sichtweise ist sicher zulässig – aber kann es nicht auch im Umkehrschluss so sein, dass diverse andere Gewerbe, wie beispielsweise die Kfz-Händler, Versand-Handel, gewerbliche Dienstleister, Baustoffhandel, etc. den „Makler” dazu genommen haben, um gewerberechtlich abgesichert an die Versicherungsprovisionen heranzukommen?

Den Beruf der „Versicherungsvermittlung” übt man halt dann auch so nebenbei aus !?

Kurt Dolezal

KR.Dolezal@oevt.co.at

zum Artikel: „Die beliebtesten Gewerbekombinationen der Makler und Agenten”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe