5.3.2009 – Seitens der Standesvertretung wurde im Sommer 2008 bei der Finanzmarktaufsicht FMA hinsichtlich der Garantieprodukte mündlich und dann schriftlich nachgefragt. Die mündliche Antwort lautete: „Was die Gerichte sagen werden, werden wir ja sehen …“
Wir sollen darauf nicht warten, sondern wir wollen die Solvenzprüfungspflicht aus dem Maklergesetz raus haben, oder eine klarere Definition als bisher. Aussagen der FMA sind im übrigen mittlerweile ohnehin unerheblich, denn mit Beschluss des Nationalrates vom 27.10.2008 wurde die Amtshaftung für die FMA abgeschafft! „So schaut´s aus!“ würde Dr. Kurt Ostbahn wohl sagen.
Rudolf Mittendorfer
zum Leserbrief: „So viel zum Rating”.
richard.reinbacher - Solvenzprüfung und Maklergesetz. mehr ...
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