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Maklerpflicht ist, die jeweils bestmögliche Lösung zu finden

15.12.2017 – Wem „gehört” der Kunde? Bei jeder Studie muß man bekanntlich fragen, wer sie beauftragt hat – dann wird die Botschaft leichter verständlich, wenn schon nicht immer logisch oder gar „wahr”.

Dass die Versicherungen Kunden als ihren Besitzstand sehen, ist nachvollziehbar. Aber genauso wird wohl jeder Außendienstler, Agent oder Makler den von ihm geworbenen und betreuten Kunden als „seinen Kunden” betrachten. Unabhängig von der jeweiligen Rechtslage, die zumeist klare Linien zeigt, die halt des öfteren übertreten werden. Das wäre das eine.

Das andere – der Vorwurf an die „Vermittler”, die aus unedlen Motiven den Kunden anderswo hinleiten, kann ich nicht unwidersprochen lassen. Zum einen ist es Maklerpflicht als Bundesgenosse des Kunden, die für den jeweiligen Einzelfall bestmögliche Lösung zu finden. Das kann AUCH bei Lebensversicherungen mitunter einen Wechsel angezeigt erscheinen lassen; wenngleich wohl durchaus selten.

Wieso allerdings viele Lebensversicherer Bestände mit hohem Rechnungszins auf neue Tarife mit niedrigerem Rechnungszins umstellen wollten und dies mit Vertriebssteuerung auch getan haben, wurde (leider?) in dieser Studie nicht untersucht. Cui bono?

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@vefag.at

zum Artikel: „Vermittler als Problem der Kundenbindung?”.

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