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Mindestversicherungssumme innerhalb der EU nötig

6.12.2023 – Hauptsache ist, dass Gurken eine bestimmte Krümmung haben müssen und bei Bananen gibt es Mindestlänge und Mindestdurchmesser. Ich tendiere dazu „die Schuld” dem Staate Österreich und der EU umzuhängen.

Während zumindest seit 2017 jeder in Österreich zugelassene, noch so kleine PKW eine Mindestversicherungssumme von 7,6 Millionen Euro hat, können alle ausländischen Kennzeichen mit Versicherungssummen auf unseren Straßen herumfahren, dass einem schlecht wird!

Innerhalb der EU sollten alle Versicherungen die jeweilige Mindestversicherungssumme des Landes decken, in dem die Fahrzeuge unterwegs sind.

Dann wäre das Problem mit rumänischen, bulgarischen und oder ungarischen Fahrzeugen relativ einfach gelöst und einem in Österreich Geschädigten würde eine Versicherungssumme zustehen, die gesetzlich geregelt und verpflichtend ist.

Sofern das nicht möglich ist, müssen eben Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen im Bedarfsfall, wenn also die eigene Versicherungssumme geringer ist als die in Österreich gesetzliche Mindest-VS, eine Excedentenhaftpflicht bei uns abschließen und vorweisen können.

Das wäre relativ einfach beispielsweise auch als „Autobahnvignette+” möglich und könnte im Schadensfall vom VVO reguliert werden.

Jürgen Oppelz

juergen.oppelz@fincon.at

zum Artikel: „OGH entschied Haftungsstreit nach Lkw-Brand im Tunnel”.

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