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Missverständnisse von vornherein vermeiden

12.11.2015 – Das mit dem „Bett des Versicherungsunternehmens“ kann ich keinesfalls nachvollziehen. Wer das so sieht, der behauptet, 100% Vollkunden zu haben, die alle keine Polizze bei irgendeinem anderen Vermnittler haben. Das spielt es aber bei den meisten Maklerkollegen so nicht. Und es stellt somit für den Kunden eine Erleichterung dar, wenn er auf einen Blick erkennt, an wen er sich bei Fragen oder im Schadenfall wenden kann.

Die Deklaration als Makler muss sich korrekterweise bereits im Vorfeld beim Beratungsgespräch, auf den Geschäftspapieren, auf der Visitenkarte, auf dem Beratungsprotokoll, auf dem Maklerauftrag und auf der Maklervollmacht abgespielt haben. Das sollte jedem Missverständnis vorbeugen. Wenn das ordentlich gemacht wird, kann der Kunde kein „fremdes Bett“ mehr vermuten.

Helmut Hofbauer

hofbauer-versfinanz@vih.at

zum Leserbrief: „Der Eindruck des Kunden”.

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