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Nicht alle „Vermittlergruppen“ in einen Topf

11.11.2013 – Mit Pauschalkritik der AK und des VKI erzielt man vermutlich Aufmerksamkeit und Medienquote, aber keine Hilfe für Verbraucher.

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Erneut versagt der Mut, diejenigen „Vermittlergruppen“ genau zu nennen, die Lebensversicherungen vor allem „verkaufen“. Die Abqualifizierung der „Lebensversicherung“ ist völlig falsch und verunsichert die Verbraucher.

Die Produktgeber, also die Versicherer, werden in der Kritik ausgelassen. Die AK/VKI-Kritik betrifft die „Langzeitsparform“ der Lebensversicherung und nicht die Risikoabsicherungen dieser Sparte.

Wer sind nun die „Vermittlergruppen“? Beim LV-Langzeitsparen ist es mit über 50% das Bankwesen. Mit Abstand folgt der angestellte Außendienst der Versicherer und mit weiterem Abstand mit rund 14% die Versicherungsmakler.

Die von AK / VKI diffus umschriebenen „Vermittlergruppen“ sind ex lege zum Teil keine solchen, da der Außendienst nicht der Gewerbeordnung unterliegt, also kein Vermittler ist. Das Bankwesen fühlt sich mehr dem Bankwesengesetz verpflichtet als der Gewerbeordnung, obwohl es eine gesetzliche Brücke dazu gibt.

Die Aufsichtsbehörde FMA beaufsichtigt die Bank- und Versichererindustrie, nicht aber die so genannten Versicherungsvermittler, wie es in Deutschland künftig offensichtlich beabsichtigt ist.

Dort wo die meisten LV-Verträge „verkauft“ werden, ist keine „Aufsicht“ erkennbar. Und die IMD-2, die alle Vertriebsformen künftig umfassen soll, steckt nach rund 3,5 Jahren im Dialog-Kompromiss fest.

Das Leitbild aus dem Beratermarkt Neu für klare Berufsbilder „Was drauf steht, muß drin sein“, unterstützt der Verbraucherschutz seit 2008, das BMF hat aber mangelhaft umgesetzt.

Versicherungsmakler verstehen sich nicht als „Vermittler“. Sie sind primär Berater in Versicherungsangelegenheiten, die die gesetzliche Verpflichtung zur Risikoanalyse und damit zur Prävention zu erfüllen haben. Auf dieser Basis erfolgt dann in Absprache mit dem Klienten die Gestaltung und Errichtung eines Versicherungsvertrags, einer Polizze.

Das Endprodukt ist eine Vermittlung, die entscheidenden Vorleistungen sind es nicht. Verkauft wird die eigene Wissens-Dienstleistung und kein Produkt. Dazu kommt die Schadendurchsetzung im Interesse der Klienten. Das machen Bank und Versicherer nicht.

Walter Michael Fink

w.fink@unabhaengigeswirtschaftsforum.at

zum Artikel: „Provisionen und Co.: Harte Bandagen von AK und VKI”.

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