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Nicht ganz unproblematisch

22.1.2013 – Mag schon sein, dass ein Ausruhen nach exzessiv langer Dienstzeit nicht zumutbar ist, aber bei einer derartig starken Alkoholisierung wäre doch wohl die Wahl eines anderen Verkehrsmittels zumutbar. Alles in allem ein Urteil, das jenen Stellen und Organisationen, die gegen Alkohol am Steuer – zu Recht – ankämpfen, nicht gerade wie ein Weihnachtsgeschenk erscheinen wird. Man kann nur hoffen, dass nicht der selbe Senat bei einer möglichen Klage verschiedener Airline-Piloten, denen man längere Dienstzeiten zumuten will, als allerletzte Instanz zu urteilen hat. Prost!

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Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Ein Autounfall und eine abgelehnte Versehrtenrente”.

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