17.2.2009 – Jeder in der Versicherungsbranche kennt diese Problematik, aber auch jeder Staatsbürger, der einen Plan zum Hausbau einreicht, Dokumenten umschreiben lassen will, irgendwelche Beihilfen beantragt oder einen Kredit (soll es auch geben) wünscht. Im Gegensatz zu dem sonstigen Gesetzeswerk der Republik sind meines Erachtens Versicherungsbedingungen sogar laufend zum Vorteil der Konsumenten verändert worden. Durchaus nicht immer freiwillig, aber immerhin.
Der Gesetzgeber und auch der Konsumentenschutz müssen sich allerdings selbst bei der Nase nehmen: Solange bei Gericht jede nur irgendwie interpretierbare Regelung als intransparent gesehen, oder im Zweifel für den Kunden ausgelegt wird, bleibt den Verfassern von AGB gar nichts anderes übrig, als alles niederzuschreiben. Ich darf dazu an vergangene „Klipp & Klar“-Bedingungen verweisen. Die waren kurz, leicht lesbar, scheinbar leicht verständlich, konnten aber natürlich nicht auf alle Besonderheiten Bezug nehmen – und prompt zahlte die Versicherung alles, was nicht explizit angeführt (=ausgeschlossen war).
Wer wird daher noch „Mut zur Kürze“ aufbringen?
Im übrigen sollte die Gesellschaft zuallererst danach trachten, das Bildungssystem soweit wieder in Gang zu bringen, dass wahlberechtigte Bürger in der Lage sind, Texte zu lesen und zu verstehen. Die Nivellierung nach unten führt eben genau zu jenen Effekten, die nun beklagt werden. Ceterum censeo: Man soll Versicherungsmakler fragen!
Rudolf Mittendorfer
zum Artikel: „AGB sind für Kunden „spanische Dörfer””.
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