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Oberflächliches Pauschalurteil

29.7.2013 – Es ist bedauerlich, wenn eine gewichtige Informationsorganisation, wie der VKI eine ist, hier sehr oberflächlich ein Pauschalurteil abgibt. Ohne hier auf die Sicherheit, Garantie, Langlebigkeitserträge etc. eingehen zu wollen, sollte man dem in der Finanzkrise wohl stabilsten Element ohne staatliche Unterstützung etwas mehr Vertrauen aussprechen.

In einem Euro, in welchem Immobilienspekulationen nicht selten zu Flächenbränden geführt haben, diese Form einem „jungen Sparer“ offiziell zu empfehlen, ist bedingt sinnvoll. Ich denke, der Ankauf, die Spekulation und die Vorsorge über Immobilien wird für eine gewisse Gruppe von Kunden interessant sein, jedoch nicht für die Mehrheit derjenigen, die über die Veranlagung von 50 – 200 p.m. hart verdientem Geld nachdenken.

Sollte man nach Steuerreform, Marktkorrekturen und Nebenkosten dennoch eine Immobilie einer Garantievorsorge gegenüber- resp. voranstellen, darf man an der Qualität der Aussage zweifeln. Getreu dem Motto „Viele Wege führen nach Rom“ ist auch hier darauf hinzuweisen, dass beide Systeme Platz in einem professionellen Vorsorgepaket haben.

Wolfgang Menghin

wolfgang.menghin@nuernberger.at

zum Artikel: „VVO reagiert scharf auf Konsumentenschützer”.

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