6.2.2013 – Da ist der VKI wieder einmal päpstlicher als der Papst, wie das Gericht – realitätsnahe wie immer – Kundenberatung vor Abschluss als „nicht relevant“ einstuft und die Werbeaussage für sich (be-)urteilt. Das Gericht ignoriert auch die sicher ausführlich beschriebenen sonstigen Vertragsbedingungen in den Anträgen beider Gesellschaften, wie ich mir nicht vorstellen kann, dass die Berater nicht angewiesen wurden, die Bedingungen der Sonderangebote unter „Sonstige Vereinbarung“ darauf zu vermerken.
Leider, leider findet sich niemand, der die nach wie vor aufrechte Behauptung vom VKI einklagt, dass sich auch und insbesondere ein Bausparer für die Pensionsvorsorge eignet, wie ich erst neulich bei einer Aussendung dieser „Konsumentenschutz-Einrichtung“ wieder festgestellen musste, dass sie sich beim Auseinanderhalten von Lebens- und Rentenversicherungen sehr, sehr schwer tut.
Friedrich-Karl Ludwig MAS
zum Artikel: „Zukunftsvorsorge: VKI contra Helvetia und Wüstenrot”.
Wilhelm Eigner - Beratung nicht unter Wert verkaufen. mehr ...
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