14.5.2013 – Ein sehr problematisches Urteil, hat doch der Versicherungsnehmer offensichtlich nicht von einer schwelend vorhandenen Meerschweinchen-Allegie gewusst und ist seinem Beruf im üblichen Ausmaß nachgegangen. Es kam in der Folge zu einem unvorhergesehen und plötzlich von außen auf den Körper eindringenden Ereignis. Die Allergie scheint in unmittelbarem ZUsammenhang mit dem eingetretenen Schadenereignis gestanden zu haben und ist wohl dem Gedanken nach eine Unfallfolge.
Gerald Winterhalder
zum Artikel: „Unfallschutz und Meerschweinchen-Kratzer beschäftigen den OGH”.
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