31.1.2013 – Zahlreiche Umfragen belegen, dass nur ein kleiner Teil der Privatklientel bereit wäre, honorarbezogen zu vergüten, wie auch die oft aufwändigen Unterstützungen für Schadensbearbeitungen und Leistungsüberprüfungen noch immer als – kostenloses – „Service“ aufgefasst werden.
Manche Kollegen helfen sich bei Vollkunden mit einem p.a. verrechneten „Betreuungsentgelt“, das aber nicht dreistellig werden darf, soll es auch lukriert werden können.
Einem Provisionsverbot sehe ich gelassen entgegen, weil es gewiss contra legem ist (Erwerbsfreiheit gem. Art. 6 StGG in Verbingung mit Art. 149 B-VG).
Friedrich-Karl Ludwig MAS
zum Artikel: „Weniger Provision, mehr Arbeit, höhere Kosten – und der Ausweg?”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.