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Relaunch für einen reiferen Markt

7.12.2017 – Die unabhängige Versicherungsberatung hat hohe Ähnlichkeit mit freien Berufen. So etwa haben Ärzte die Wahl, ihre Leistung mit dem Patienten oder einer Sozialversicherung abzurechnen. Der Versicherungsmakler und -treuhänder hat seit Gültigkeit des Maklergesetzes die freie Wahl, seine Leistung mit oder ohne Courtage oder einer Mischform aus Courtage und Honorar abzurechnen. Das ist ein reifer Zustand.

Der Zugang zu Tarifen und die laufende Informationseinbindung des Beraters durch den Anbieter geht allerdings immer noch über eine Courtagevereinbarung. Statt einfach über die Deklaration der Gewerbeberechtigung. Ist doch im Zeitalter der Digitalisierung kein Problem mehr. Der Zugang zur allgemeinen Courtageauskunft findet sich im Zugangs-Login für den Berater. Kommt eine Polizze zustande, trifft der Berater im Tarifangebot die Produktauswahl mit oder ohne Courtage.

Es liegt wohl kein „Vertrag“ vor, wenn ein Unternehmer dem anderen Unternehmer eine neue Entgeltregel aufzwingt, ohne dessen Zustimmung, wie das leider immer noch der Fall ist. Ich bin daher für einen Relaunch zu einem reiferen Marktverhalten.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „Kündigung von Courtagevereinbarungen sorgt für Verstimmung”.

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