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Schamgefühl abgeschafft

10.12.2019 – Ein zweimal ab 2016 prämienfrei gestellter Vertrag war nicht „im Einvernehmen“ zustande gekommen? Da hat wohl jemand (zu) lange gewartet, was bei der von den EuGH-Richtern ausgelösten und auch von Konsumentenschützern betriebenen Rückabwicklerei herauskommt.

Offenbar haben nun auch die nationalen Gerichte realisiert, worum es bei der ganzen Sache geht. Geld machen – auf Kosten anderer, auf Kosten des Deckungsstockes. Dazu ist anscheinend jedes „Argument“ recht.

In späteren Jahren wird man dieses Rückabwicklerei in der Versicherungsgeschichte wohl mit dem Ablaßhandel gleichsetzen. „Je heller der Gulden im Beutel klingt, desto schneller die Seele in den Himmel springt!“ Das waren Zeiten – offenbar nicht vorbei.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „OGH: Wann Rücktrittsfrist bei Lebensversicherung beginnt”.

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