WERBUNG

Scheinbar und Anscheinend

15.4.2015 – Es ist leider eine Tatsache, daß (dass) die neue Rechtschreibung das Gleiche und dasselbe gleichgesetzt hat, wiewohl dies ein himmelschreiender Unsinn ist (man stelle sich vor, mit „derselben“ Nadel gestochen zu werden, wie der vorherige Patient -- es gäbe noch „g’schmackigere“ Beispiele).

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch scheinbar und anscheinend häufig verwechselt, und es tut direkt gut zu lesen, dass die Gerichte noch präzise unterscheiden.

Das Urteil hat für unsere Branche ständige Relevanz – man denke dabei auch an „Anscheinsagenten“ oder „Anscheinsmakler“.

Der Rechtsstreit zeigt aber auch, wie wichtig es ist, das Kostenrisiko einer derartigen Auseinandersetzung per Versicherungsvertrag auszulagern, denn „scheinbar hat es den Anschein“, dass auch an sich klare Deckungsverpflichtungen mitunter bis zum OGH erklagt werden müssen.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@uwf.at

zum Artikel: „OGH: Wenn man „kraft Anscheins“ haftet”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe