11.2.2009 – Ich hatte bisher auch die Meinung, die Garantiepolizze ist ein Versicherungsprodukt. Wenn der Haftpflichtversicherer nun meint, es liegt die Vermittlung von Investmentanleihen vor, macht mich das nicht nervös, es beruhigt mich vielmehr, obwohl mir die ganze Angelegenheit keine Freude macht.
Wenn es also doch Investmentanleihen waren, haftet der Versicherer selbst. Das wäre für die Maklerschaft eine günstige Wendung. Deckung hin oder her!
Es ist zeitraubend und Schwerarbeit, den Anschuldigungen einer Gruppe von Kunden begegnen zu müssen. Umso besser ist es, wenn die Versicherung allen Forderungen begegnen muss. Man hört, es geht um Serienschäden und Sammelklagen. Da könnte es obendrein für manche Makler eng werden mit der Deckungssumme.
Was die Nachhaftung angeht, schützt nur die unbegrenzte wirklich. Fünf Jahre sind zu kurz, unsere Fehler können viel später auftreten. Eine (unversicherte) Forderung im Ruhestand oder gar eine, die an die Erben gerichtet ist? So ein Sicherheitkonzept würden wir einem Klienten wohl nicht anraten !
Akad Vkfm Paul Veselka
zum Artikel: „Zunehmende Nervosität wegen Makler-Haftpflicht”.
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