25.1.2016 – „Wenn für uns der tatsächliche Verwendungszweck oder ein absehbarer Missbrauch erkennbar ist, haben wir eine besondere Beratungsaufgabe zu erfüllen.“ Die Idee gefällt mir. Und wer wird mir dann die Dienstleistung, eine besondere Beratungsaufgabe zu erfüllen, bezahlen? Von einem Kunden, der solche Dinge tut, trenne ich mich sofort!
Christoph Ledel
zum Artikel: „„… dann borge ich mir schnell die blauen Tafeln aus …“”.
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