20.8.2025 – Nun, als direkt angesprochener ÖVTler ist mir wichtig festzuhalten: Seit der Gründung des ÖVT wird im Verband grundsätzlich im und als Team gearbeitet.
Die nun vorliegende OGH-Entscheidung wurde ausschließlich durch die fachliche Beharrlichkeit unseres Dipl. Versicherungstreuhänders Hannes Unger erwirkt. Dieser Erfolg ist aber auch dem unermüdlichem Beistand der Präsidentin Anna-Maria Taudes zu verdanken.
Bedeutend ist nun, dass diese OGH-Entscheidung, über die rechtliche Auswirkung hinaus, auch volkswirtschaftliche Folgen für die Versicherungswirtschaft haben wird. Die außergerichtliche Schadenerledigung wird an Bedeutung gewinnen.
Versicherer haben sich darauf einzustellen, dass gewerblich Befugte (insbesondere Versicherungstreuhänder), Schäden fällig stellen. Der „Umgang mit dem Prämiengeld im Schadenfall” wird uns verstärkt beschäftigen; auch die FMA.
Kurt Dolezal
zum Leserbrief: „Lebenswerk von KR Dolezal gekrönt”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.