18.12.2008 – Auch wenn es manche nicht wahr haben wollen: Die Möglichkeit zur Neubegründung des Nebengewerbes läuft mit Jahresende aus. Und das ist gut so!
Es freut mich zu lesen, dass KR Göltl die Vermittlung von Sachversicherungen im Nebengewerbe nicht verlangt hat. Ein Bericht der Fachgruppe Finanzdienstleister über die Einigung mit FGO Riedlsperger liest sich aber anders. Auszug: Gewerbliche Vermögensberater dürfen jedenfalls sämtliche Kfz-Sparten sowie Haushalts-, Eigenheim- und Gebäudebündelversicherungen im Nebenrecht vermitteln, offen ist noch die Einigung, ob Krankenversicherungen im Neben- oder Hauptrecht vermittelt werden dürfen.
Und genau diese Forderung von KR Göltl hat jede Einigung unmöglich gemacht, leider! Wenn sich die Herren Göltl und Riedlsperger auf ein gemeinsames Papier einigen, so ist es durchaus legitim. Wird darin ein Verbot des Mehrfachagenten gefordert, so gibt es von unserer Seite natürlich massiven Widerstand. Auszug: Im Einklang mit der EU Verssicherungsvermittlungsrichtlinie sollen gebundene Vermittler ausschließlich nicht konkurrenzierende Versicherungen von unterschiedlichen Versicherern vermitteln. Wie erklärt Göltl seinen Vermögensberatern, die sehr zahlreich auch Mehrfachagenten sind, diesen Angriff auf den Mehrfachagenten? Gerne wiederhole ich mein Angebot zu weiteren Gesprächen. Wenn das Thema Nebengewerbe vom Tisch ist, steht einer gemeinsamen Einigung sicher nichts im Wege. KommR Peter Salek
zum Leserbrief: „Einigung schien möglich”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.