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Unangemessene Budget-Verschönerungsmaßnahme

6.11.2017 – „FMA-Aufsichtskosten, die von den Versicherern selbst getragen werden müssen“ – tatsächlich müssen die über die Prämien von den Versicherten getragen werden. Da aber die FMA eine Behörde ist und die Tätigkeit dieser Behörde im allgemeinen, öffentlichen Interesse liegt, ist die Kostenauferlegung auf den beschränkten Personenkreis als unangemessene Budget-Verschönerungsmaßnahme (ähnlich der GIS) anzusehen, deren Beseitigung wünschenswert ist.

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Christoph Ledel

christoph@ledel.at

zum Artikel: „Die Kosten der Versicherungsaufsicht”.

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