18.3.2015 – Es dürfte in Vergesssenheit geraten sein, dass unter anderem in der Kapitalversicherung die Versicherungssteuer von 3 auf 4 Prozent angehoben wurde. Wie nun die Versicherungen beim derzeitigen niedrigen Zinsniveau auf über mindestens 4 Prozent Anlage kommen sollen, damit der Kunde einen zu erwartenden Profit bekommt, ist nicht leicht erklärlich.
Wenn noch dazu die Sonderausgaben gestrichen werden, kommt es eher zu einer Kapitalvernichtung als zu einer vom Kunden erwarteten Kapitalanlage ...
Warum ist man so unflexibel? Zumindest die 4-prozentige Versicherungssteuer ist auch abschaff- oder dezimarbar – nur hat man das von der Versicherungswirtschaft nur ganz leise gehört!
Komm.-Rat Ing. Erich Neubauer
zum Artikel: „„Abgesetzt“: Vorsorge wird steuerlich unattraktiver”.
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