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Unser gutes Recht

23.11.2012 – Aha – jetzt wird es spannend! „Die Kunden bezahlen jetzt auch, aber eben mit dem Produkt.“ Dass es durch die Offenlegung zu mehr Wettbewerb kommen werde, sei „das gute Recht des Kunden; bisher haben sie nicht einmal gewusst, was sie zahlen“.

Wie ist denn das mit den Beiträgen zur (gesetzlichen) Pensionsversicherung? Bezahlen die Konsumenten da nicht auch „mit dem Produkt“, i.e. als Gehaltsabzug. Wenn sie wählen könnten, für welchen Anbieter sie sich entscheiden: Wäre es da auch „das gute Recht“ zu wissen, wie viel die jeweiligen Funktionäre verdienen?

Oder nicht doch viel interessanter und hilfreicher, wie viel von ihren Einzahlungen für Verwaltungskosten draufgeht? Und wie viel Aufwertung ihr Pensionskonto zugesprochen bekommt?

Und bei Beiträgen zur Arbeiterkammer? Hilft den Konsumenten hier die Offenlegung der Gehälter? Und der Pensionsverträge der Kammerpräsidenten? Dann her mit der Transparenz!

Oder wie sieht die Kostenstruktur von Sparbüchern aus? Informieren Banken wirklich transparent über Gehälter? Und über die Gewinnspannen im Kredit- und Einlagengeschäft?

Es braucht also nicht viel Phantasie, über Umsatz(!)-Transparenz (und deren Nutzen) in anderen Bereichen nachzudenken. Wer außer uns Versicherungsvermittlern stellt sich noch dieser Herausforderung? Wer ist als Nächstes dran? SVA? GKK? AK(OÖ)? Autohändler? Banken? Die „neutralen“ Verkehrsclubs?

Nur Mut – verlangen wir die Transparenz (auch) von denen, die sie von uns verlangen! Es ist „unser gutes Recht“ – denn wir wissen nicht, was wir zahlen ...

Tibor Nehr

t.nehr@unabhaengigeswirtschaftsforum.at

zum Artikel: „Was genau würde beim Provisionsverbot eigentlich verboten?”.

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