7.4.2009 – Ohne die ursprünglichen Bedingungen jetzt noch einmal gelesen zu haben, meine ich, mich richtig zu erinnern, dass seit jeher das Regulativ für vorzeitigen Rückkauf so wie jetzt gehandhabt geregelt war. Ein Rückkauf des Vertrages vor Ablauf war demnach, sofern er nicht fünf Jahre im Voraus dem Versicherer angekündigt würde, den Mechanismen einer „Marktwertanpassung“ unterworfen, hieß es da.
Diesen Schutzmechanismus gegen „Spekulation mit einem Versicherungsvertrag“ habe ich damals als sehr vernünftig und zum Vorteil meiner Kunden erachtet. Das tue ich auch heute noch, weil ich nicht möchte, dass der Wert der Verträge meiner Kunden dadurch leidet, dass irgendjemand die Vorteile der „Glättung“ zu vorzeitiger Gewinnoptimierung nutzt – auf Kosten derer, die ein langfristiges Sparziel verfolgen und deswegen vertragstreu sind.
Daher meine ich, dass Standard Life lediglich in gebührlichem Maß der Verantwortung gegenüber seinen Kunden nachkommt. In der bekannten Maßnahme das Gegenteil zu sehen und einen Vorwurf gegen den Versicherer zu artikulieren, basiert nach meinem Dafürhalten auf glattem Irrtum.
Helmut Bauer
zum Artikel: „Standard Life will Vertragskündigungen vorbeugen”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.