25.7.2012 – Also soll der am Gängelband hängende Außendienst wieder das verkaufen, was man ihm in den Koffer packt – da sollen alte, längst überwunden geglaubte Unsitten fröhliche Urstände feiern, wenn es nach einigen Versicherungen geht. Ob das so manche Talfahrt stoppen wird, bleibt allerdings mehr als fraglich.
Hier kommt aber dann den Gerichten eine wichtige Rolle zu, denn Empfehlung für und Vermittlung an zahlungsunwillige Assekuranzunternehmen könnte leicht – und oft zu recht – als Fehlberatung ausgelegt werden. Also Vorsicht, nicht alles, was glänzt, ist auch wirklich Gold.
Gerald Winterhalder
zum Artikel: „Was würde die Vermittler-Richtlinie II in der Praxis ändern?”.
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