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Verwirrung stiften

19.1.2009 – Langsam dürfte sich doch die Logik und Vernunft durchsetzen. Allein die Idee der Agentenvollmacht ist schon einer prinzipiellen Überprüfung wert. Der Agent ist von einem Versicherer weitgehend abhängig bzw kann er in der Regel nicht einfach bei Problemen den Vertragsbestand eines Kunden einem als besser erkannten Mitbewerber zuführen. Somit kann ein wesentlicher Punkt der Maklervollmacht (best advice) nicht zu tragen kommen. Man würde mit dieser Vollmacht, die eben wesentlich weniger praktischen Wert haben muss, eher Verwirrung stiften.

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Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Klarstellung zu Agenten-Vollmachten”.

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