4.11.2013 – Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir uns von Behörden, insbesondere von denen, die mit unserem Geld zu tun haben, nicht alles gefallen lassen, sondern ruhig immer wieder ein Höchstgericht nach seiner Rechtsansicht fragen sollen.
Viele dieser Behördenvertreter sind nämlich durch die wachsende Komplexität der Materie, durch die Vielzahl der Aufgaben und durch die in rascher Folge sich verändernden Rechtsnormen von unserer Republik zur „Zwangsinkompetenz” verurteilt: Ihr Verwaltungsakt ist mittlerweile zur reinen „Notwehraktion” geworden.
Und weil von der Verwaltungsreform immer nur geredet, sie aber nie angepackt wird, wird das auch so bleiben und noch schlimmer werden.
Christoph Ledel
zum Artikel: „Eine Lebenpolizze, der Bereicherungswille und die Erbschaftssteuer”.
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