16.2.2009 – Trau, schau wem lautet ein alter Grundsatz, den man nie vernachlässigen sollte.Wir haben das Kammerprodukt immer aus mehreren Gründen abgelehnt:
a.) Die Teilnahme der Generali, die uns noch 2003 schriftlich erklärt hatte, das Geschäft mit der Maklerhaftpflicht nicht mehr zu zeichnen und 2004 Hunderte zum Teil langjährige Courtage-Vereinbarungen überraschend einseitig aufgekündigt hatte
und
b.) Die Tatsache , dass Kontrahierungspflicht vereinbart wurde, also Gruppen, die den Schadenverlauf deutlich negativ beeinflussen würden, mit hineingepresst wurden.Das lag sicher nicht im allgemeinen Interesse der Maklerschaft.
Jetzt zeigt sich deutlich, was der hochgelobte Rahmenvertrag tatsächlich wert ist.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Pyrrhussieg”.
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