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Was drauf steht, muss drin sein

13.1.2009 – Wer sich in der Finanzierungs- Versicherungs- und Wertpapierberatung weder unaufgefordert noch weitestgehend im Vorfeld in allen Medien und Druckwerken nicht oder falsch deklariert ist nach aufrechter Gesetzeslage wegen Nichteinhaltung geltender Bestimmungen verantwortlich. Irreführende wie intransparente Berufsbezeichnungen in Verbindung mit nicht sofort erkennbaren Berechtigungsformen dienen nicht dem Kundenschutz und widersprechen letztlich inhaltlich der aufrechten Gesetzeslage.

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Vermögensberater, Außendienst, Kundenberater, Vermittler, Finanzdienstleister, Freier Mitarbeiter oder gar vertraglich gebundener Vermittler sind einfach nicht zeitgemäß. Klare Begriffe und klar abgegrenzte Berechtigungen hingegen schaffen Vertrauen. Was drauf steht, muss drin sein bei Bank, Versicherung und Wertpapier. Gestalten wir den Beratermarkt Neu zum nachhaltigen Vorteil aller. Jetzt.

Mag. Walter Michael Fink, Versicherungsmakler und Vermögensberater

walter.fink@RMF.at

zum Artikel: „Bei falscher Deklarierung droht Geldstrafe”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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