10.12.2013 – Wieder ein Urteil eines Höchstgerichts, bei dem die Absicht des Versicherers, sich aus einem Schadenfall „herauszustehlen“, unterstützt wird. Vergessen wir das Ganze juridische, vom zahlungsunwilligen Versicherer angezündete „Hick-Hack“, die Frau war zum Unfall-Zeitpunkt nicht alkoholisiert – und nur das sollte zählen!
Dass ein Verfahren gegen sie eingeleitet und später eingestellt wurde, hätte der Versicherer ohnedies leicht dem Polizeibericht entnehmen können. Also was wurde da großartig verschwiegen?
Gerald Winterhalder
zum Artikel: „Kfz-Versicherung: Streit um Obliegenheitsverletzung vor OGH”.
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