12.2.2009 – Der Hund steckt bekanntlich im Detail und der „Deckungsumfang“ hat überhaupt nichts damit zu tun, ob ein vermitteltes Produkt in den gewerberechtlichen Bereich des Versicherungsmaklers oder des Vermögensberaters fällt.
Unserer Meinung nach fallen so genannte „Garantieprodukte“ aus mehreren Gründen, wie Dipl. VT Heribert Laaber am 1.12.2008 in seiner Expertise im VersicherungsJournal richtig aufgezeigt hat, grundsätzlich in den Verantwortungsbereich – und darum geht’s – des Versicherungsmaklers. Hinsichtlich Deckungsumfang des Kammerhaftpflichtvertrages mache ich mir überhaupt keine Sorgen, denn der Konstrukteur des Rahmenvertrages, Gunther Riedlsperger, ist ein ausgewiesener Haftpflichtprofi, der eine ganze Armada von Juristen in seiner Firma und im IVO mit Dr. Kreimer und Präsident Schalich hinter sich hat. Was soll da schief laufen, wer kann dazu eine brauchbare Alternative anbieten?
Tatsächlich geht’s aber um die Produktveranwortung und die haben die Versicherer ganz alleine, oder wie Ombudsmann und ÖVT-Präsident Kurt Dolezal so treffend sagt: Wir sind wie der Apotheker für den Beipacktext verantwortlich und diese Beratungsveranwortung kann diesbezüglich niemals höher eingestuft werden, als die Produktverantwortung der Versicherer. Dieser Verantwortung kann sich kein heimischer Versicherer entziehen!
Das hat wie gesagt mit dem Deckungsumfang gar nichts zu tun, aber das muss ein junger Kollege nicht unbedingt wissen, da kann man schon einmal etwas verwechseln.
Manfred Taudes, ÖVT-Pressesprecher
zum Leserbrief: „Offene Fragen”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.