7.11.2013 – Jeder profunde Branchenkollege kennt die generelle Problematik mit Doppelvertretung und In-Sich-Geschäften. Klar ist für alle, dass die Agenten mit den Bevollmächtigungen in erster Linie nur Serviceleistungen für ihre Kunden anbieten und Abwicklungen wollen und nicht der Maklerei in die Quere kommen wollen. Solange das von den Agenten auch rechtmäßig und in der erforderlichen Transparenz umgesetzt wird, sehe auch ich da wenig Probleme.
Interessant ist aber, dass die Maklerei zur Abgrenzeung zwar sehr oft versucht aufzuzeigen, was denn ein Agent alles eventuell nicht dürfe, dabei aber immer vergisst, dass beide Gewerbeberechtigungen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Und ich sehe im Alltag wenig Makler, die ihren zentralen Gewerbevorschriften in der Abgrenzung zum Agenten (umfassende Marktvergleiche und tatsächliche Unabhängigkeit) auch nur annähernd nachkommen.
Sind doch viele Makler auch als Einzelkämpfer unterwegs, die allein auch nur sehr schwer zu den ganzen Informationen und Branchenwissen kommen können. Wie denn auch, wenn viele Maklerkollegen selbst nur ganz wenige Courtagen unterhalten, wenn wenig Zeit für Weiterbilding und Vergleiche bleibt, wenn viele Makler einen Großteil der Verträge bei nur einem Versicherer eindecken, weil dieser mit Remunerationen lockt.
Solange es eine Mehrheit an Maklergewerbe-Inhabern gibt, die selbst weit davon entfernt sind, auch echte Makler zu sein, halte ich die laufende, herablassende Kritik gegenüber Agenten nicht für sonderlich angebracht.
Hannes Schneiderbauer
zum Artikel: „Eine Agenten-Vollmacht kann sehr wohl erlaubt sein”.
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