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Wille zur Klarheit schafft zuweilen Verwirrung

29.4.2020 – Der zitierte Erlass mit den angeführten Punkten war zunächst selbst erklärend gewesen. Ein österlicher Verwandtenbesuch war nicht möglich.

Im Vergleich zu Entscheidungen über die Auslegung von Versicherungsbedingungen erschien mir die Formulierung für normal verständige Bürger/innen verständlich genug, um der Verordnung Folge leisten zu können.

Aus einer einigermaßen spitzfindigen Betrachtung wäre die Frage zulässig: Beginnt die Ausgangsbeschränkung vor der Haustüre eines Wohnobjekts oder bereits, wie in Mehrfamilienhäusern, vor der eigenen Wohnungstüre? Es kommt öfters vor, dass Verwandte und Freunde in verschiedenen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses wohnen.

Wenn also die Polizei die Wohnungen zur bloßen Kontrolle nicht betreten darf, folgt die Logik, dass Besuche der angesprochenen Personengruppe innerhalb eines Objektes nicht von der Definition des Erlasses erfasst waren, ergo deren Gegenseitigkeitsbesuche erlaubt gewesen sein mussten.

Was wir ebenfalls von den Versicherungsbedingungen kennen, ist, dass sich Juristen häufig in einer dem Normalbürger schwer verständlichen Hochsprache ausdrücken (wollen). Das ist bei Gesetztes- und Verordnungstexten ebenso. Der Volksmund spricht in seiner Not des mangelnden Verständnisses von einer „geschwollenen“ oder schwülstigen Schreibweise.

So kommt es, dass Juristen, ihrer Grundaufgabe folgend, scheinbar einfache Texte hinterfragen und feststellen (müssen), dass das einfach Verständliche nicht so verstanden werden darf, wie es dem Gemeinvolk dargebracht wurde. Der objektive Wille zur Klarheit schafft zuweilen Verwirrung!

Als Reaktion „oben drauf“ kam der bald zurückgenommene Ostererlass mit dem Verbot dessen, was gar nicht erlaubt war. Ein Schnellschuss in das eigene Knie! Der von der Hast getriebene Mensch zerstört sich seine gute Absicht. Es durfte halt nicht sein, den oft zitierten Hausverstand walten zu lassen.

Das Höchstgericht wird hoffentlich mit Hausverstand klären und dem Volk erklären, was richtig gewesen wäre.

Für die Zukunft ist es mir wichtig, dass alle gewollten und befolgten Maßnahmen dazu führen, dass mit der Öffnung die Erholung und der Aufschwung für alle in Österreich Lebenden eintreten. Daran werden wir wohl noch einige Zeit gemeinsam arbeiten müssen, denn erst die gute Perspektive bringt uns wieder zur Aktive!

akad. Vkfm. Paul Veselka

p.veselka@verag.at

zum Artikel: „Das Ende eines Eiertanzes (hoffentlich)”.

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