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Zwei paar Schuhe

17.12.2008 – Es muss endlich verstanden werden, dass der Begriff Finanzdienstleistungs-assistent (FDLA) zweierlei bezeichnet:

1) Das Innenverhältnis WPDLU und die angebundenen Vermittler, die für die die WPDLU tätig und gewerbliche Vermögensberater sind (die ja sehr wohl eine entsprechende Ausbildung und Prüfung haben).

2) Das freie Gewerbe FDLA, welches jeder Mensch ohne Prüfung und ohne Kenntnisse lösen kann, Hauptsache er hat einen sauberen Leumund.

Zum ersten Punkt: Die Herren Gscheit und Klug sollen sich für das Innenverhältnis WPDLU und angebundene Vermittler eine andere Bezeichnung ausdenken oder aber die FMA sollt bei ihren Prüfungen auch diese Gruppe überprüfen. Denn ich denke nicht, dass es auf einmal – statt angebundene Vermittler für konzessionierte WPDLU zu sein – sinnvoll wäre, wenn auf einmal Tausende Konzessionen ausgegebene würden (stelle ich mir witzig vor: pro Konzessionsantrag dauert ein Hearing einige Stunden, da ist dann die FMA etwas ausgelastet die nächsten Monate..)

Zur zweiten Gruppe: Dieses Gewerbe gehört wahrscheinlich abgeschafft; denn es wurde zwar anscheinend geschaffen, um Berufseinsteigern eine Möglichkeit zu geben, gewerberechtlich abgesichert eine Ausbildung zu machen, allerdings wurde unter diesem Deckmantel beraten, was das Zeug hält. Das allerdings kann nicht sein und da herrscht Wildwuchs Nebenher gesagt: Nur die Vermittler und Berater als Schuldige zu sehen, ist sehr polemisch.

Akad. Vkff. Patricia Kleinwaechter

office@kleinwaechter.at

zum Leserbrief: „Bestens qualifiziert?”.

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