Zynisches Schielen nach Provisionen

10.7.2012 – Bitte außer zynischem Schielen nach Provisionen ist dieser Richtlinie nach österreichischer Sachlage wenig Sachlichkeit zu entnehmen. In Österreich gibt es den streng gesetzlich verankerten Versicherungsmakler, ebenso den Berater in Versicherungsangelegenheiten (BiV) und den Versicherungstreuhänder (VTH), dessen Honorarrichtlinien genehmigt sind.

Wenn ein BiV oder VTH Honorar vom Kunden verlangt, legt er ohnehin Provisionen offen, womit sich die ganze Debatte bei seriösen Versicherungsmittlern etc. in Österreich erübrigt.

Wenn unter anderem der BiV, dessen Obliegenheiten durch OGH-Urteile bestens geklärt sind, allerdings totgeschwiegen wird und die meisten BiVs mit deren Berechtigung nichts anfangen können, entsteht leider eine solche unheilbringende Idee und Debatte ...

Komm.-Rat Ing. Erich Neubauer

office@kommratneubauer.at

zum Artikel: „Richtlinie: Die „Mängelliste“ der Vermittler und Versicherer”.

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