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Beschädigter Bodenbelag: Muss Haushaltsversicherer zahlen?

14.5.2024 – Für Inventar und Gartenmöbel hatte der Haushaltsversicherer eine Zahlung aufgrund der Erweiterung für Katastrophenhilfe geleistet, für den beschädigten Laminatboden verweigerte er eine Zahlung. Die Schlichtungsstelle der Makler hielt fest, dass die Böden laut Bedingungen zum Wohnungsinhalt zählen und der Schaden daher vom Versicherer zu tragen sei.

Bild: Tingey Injury Law Firm
Bild: Tingey Injury Law Firm

Durch die Überflutung eines Baches kam es im Juni 2022 zu Beschädigungen mehrerer Liegenschaften einer Familie. Für Gebäude und Inventar waren Versicherungen abgeschlossen worden.

Ein Mitglied der Familie verfügte für die Inhalte des von ihm bewohnten Gebäudes, das seiner Tochter gehört, über eine „Eigenheim/Haushalt-Classic“-Versicherung, in der auch die Sparte „Katastrophenschutz“ inkludiert war.

Laut Bedingungen war der gesamte Wohnungsinhalt versichert, zu dem unter anderem auch Malerei und Fußböden zählten. Schäden an fix montierten Baubestandteilen sollten nur dann ersetzt werden, wenn nicht aus einer anderweitigen Versicherung Schadenersatz verlangt werden kann.

Die Erweiterung für Katastrophenhilfe galt „bei Haushaltsversicherungen für mit gegenständlichem Vertrag versicherten Wohnungsinhalt“. Maximal sollten in diesem Fall 8.000 Euro ersetzt werden.

Für Gebäudeschäden Höchstentschädigung gezahlt

Der Versicherer hatte einen Sachverständigen mit der Aufnahme des Schadens an Gebäude und Inventar beauftragt. Zu den Gebäudeschäden kam dieser auf eine Schadenssumme von rund 15.000 Euro, davon 750 Euro für Malerarbeiten im Inneren und 2.100 Euro für den Laminatboden.

Für beschädigte Gegenstände und Gartenmöbel errechnete er eine Gesamtsumme von 8.323 Euro. Der Versicherer leistete dafür eine Zahlung von 3.000 Euro, wobei deren Neuwert bei 4.518 Euro lag.

Daraufhin forderte der Makler des Versicherungsnehmers die Zahlung von weiteren 5.000 Euro, da der Schaden die Höchstentschädigung von 8.000 Euro überschreite. In einer Antwort war der Versicherer bereit, weitere 1.500 Euro unpräjudiziell zu zahlen, wenn der Akt damit enderledigt werde.

Außerdem erklärte der Versicherer, dass die Gebäudeschäden in der Gebäudeversicherung der Hauseigentümerin, der Tochter des Versicherungsnehmers, zu berücksichtigen seien. Allerdings habe man für die Gebäudeschäden bereits die Höchstentschädigung von (ebenfalls) 8.000 Euro bezahlt.

Inhaltsversicherung: Gebäudeschäden subsidiär versichert

Daraufhin wandte sich der Versicherungsnehmer an die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbands der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (RSS). Er argumentiert, der nicht verklebte Laminatboden sei der Haushaltsversicherung zuzuordnen.

In seiner Stellungnahme gegenüber der RSS erklärt der Versicherer, dass Böden immer dem Gebäude zugeordnet seien. In der Inhaltsversicherung seien Gebäudeschäden aber nur subsidiär versichert.

Es bestehe für diese also dann Versicherungsschutz, wenn aus keiner anderen Versicherung eine Versicherungsleistung zu erwarten ist.

„In gegenständlichem Schaden“ sei aber aus der Gebäudeversicherung eine Leistung erbracht worden, daher bestehe aus der Inhaltsversicherung kein Versicherungsschutz für den Boden.

Wohnungsinhalt umfasst auch Böden

In ihrer Empfehlung erklärt die RSS, dass die Bedingungen für die Katastrophenhilfe nur so verstanden werden können, dass sich der Begriff des „Wohnungsinhalts“ auf den in der Grunddeckung der Haushaltsversicherung vereinbarten Versicherungsumfang bezieht.

Das bedeute, dass sowohl Fußböden als auch Malerarbeiten im Innenbereich der versicherten Wohnung von der Katastrophenschutzklausel erfasst seien. Damit stünden diese im Sachverständigengutachten angeführten Positionen unter Versicherungsschutz.

Alle anderen im Gutachten genannten Kosten würden sich auf das Gebäude beziehen und seien daher in der Haushaltsversicherung nicht mitversichert. Dem Versicherer wurde die Zahlung der Schäden an Malerei und Fußböden dem Grund nach empfohlen.

Zum Herunterladen

Die Empfehlung der RSS kann als PDF-Dokument (176 KB) von der Website des Fachverbandes heruntergeladen werden.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Gebäudeversicherung · Haushaltversicherung · Versicherungsmakler
 
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