16.12.2008 – Die Proteste der Herren Mittendorfer und Riedlsperger waren zu erwarten, man muss aber die getätigten Behauptungen richtigstellen. Es gibt keine Vermischung der beiden Berufstypen. Die Zugangsverordnung regelt nur, unter welchen Voraussetzungen man das Gewerbe des Versicherungsvermittlers begründen darf.
Beide Berufsgruppen haben als Zugangskriterien eine Befähigungsprüfung abzulegen. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung entscheidet sich der Kandidat für das Makler- oder Agentengewerbe. Eine Doppelausübung, übrigens der Wunsch beider Berufsgruppen, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Keine Gefahr für Verwässerung oder Einheitsvermittlung.
Die jüngsten Ereignisse sollten auch den größten Befürworter eines Allfinanzdienstleisters zum Umdenken gebracht haben. Die Behauptung von Herrn Riedlsperger, die Agenten wollen so einen Vermittlertyp, ist daher schlichtweg unwahr! Die Vermittlergespräche sind nur daran gescheitert, weil die Forderungen von KommR Göltl, alle Sachversicherungen im Nebengewerbe vermitteln zu wollen, von uns Agentenvertretern als unzumutbar abgelehnt worden ist. Eine Forderung, die aber von den Maklervertretern Riedlsperger und Mittendorfer unterstützt worden ist. Wir Agenten sind für eine klare Trennung der Berufstände.
Peter Salek
zum Artikel: „Konflikt um Vermittler-Verordnung eskaliert”.
+KR Wolfgang K. Göltl - Einigung schien möglich. mehr ...
Peter Salek - Umstrittenes Nebengewerbe. mehr ...
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.