Ein Zahnarzt war vor einer von ihm durchgeführten Operation mit der Patientin einen Aufklärungsbogen durchgegangen, in dem auch Risiken erwähnt wurden. Dass sie dies aufgrund einer geringfügigen Intelligenzminderung nicht verstanden hat, konnte er nicht erkennen. Haftet er trotzdem? (Bild: Zialdentacare auf Pixabay)
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