Ein Hotelbetreiber, der für Ausfälle wegen Schließung nach Epidemiegesetz versichert war, forderte auch Ersatz für Schäden aufgrund der Schließung gemäß Covid-Recht. Das Erstgericht entschied, dass der Versicherer zahlen muss. Dieser ging in Berufung, nun liegt ein Urteil in zweiter Instanz vor.
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