Nach einem Verkehrsunfall glaubte ein Versicherer, aufgrund seiner Nachhaftung für den Schaden aufkommen zu müssen, obwohl der Versicherungsvertrag bereits beendet war. Als er später erfuhr, dass die Versicherungsnehmerin einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen hatte, forderte er vom anderen Versicherer den Rückersatz seiner Zahlungen. Zu Recht?
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